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News

Aktuell | 17. Dezember. 2020

Informationen zu Besuchen

Besuchsmöglichkeiten im Zeitraum vom 21.12.2020 – 03.01.2021

Wir freuen uns sehr, dass es uns gelungen ist in Abstimmung mit der Heimaufsicht und dem Gesundheitsamt eine Besuchsregelung zu finden, obwohl in unserem Haus leider immer noch ein Infektionsgeschehen ist.

Somit stehen Ihnen unsere Türen in der Tagespflege/Begegnungsstätte zu den Feiertagen offen und Sie können mit Ihren Lieben Zeit verbringen.

Voraussetzungen der Besuche in der Tagespflege/Begegnungsstätte:

 Insgesamt haben wir 5 Besucherräume. In zwei Räumen können max. 5 Personen zusammenkommen und in den weiteren drei Räumen max. 3 Personen. Eine Person/ ein Haushalt bildet immer der Bewohner ab.  

 Damit ein Besuch stattfinden kann, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen und folgender Ablauf eingehalten werden:

  • Die Besucherzahl ist vom 24.12.2020 – 26.12.2020 auf max. 5 Personen aus 5 unterschiedlichen Haushalten zu begrenzen.
  • Im Zeitraum vom 21.12.2020 – 23.12.2020 und vom 27.12.2020 bis 03.01.2020 dürfen sich maximal 2 Haushalte treffen. Die Personenzahl ist insgesamt auf max. 5 Personen beschränkt (Kinder inbegriffen).
  • Ein Besuch findet nur dann statt, wenn sowohl der Bewohner als auch der Besucher mittels PoC-Antigen-Schnelltest negativ getestet worden ist und vor dem Besuch eine schriftliche Einverständniserklärung abgegeben wurde.
  • Bewohner werden in Ihrem Zimmer durch unser Fachpersonal getestet. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.
  • Besucher werden in dem Auto vor der Einrichtung durch unser Fachpersonal getestet. Hierfür wird ein gekennzeichneter Bereich auf dem Besucherparkplatz ausgewiesen, der nach der Testung wieder verlassen wird. Der Besucher wird nach 15-20 Minuten über das Testergebnis informiert und zu den Räumen der Tagespflege/Begegnungsstätte geleitet.
  • Zum Besuchstermin bitten wir Sie immer 20 Minuten vorher da zu sein, damit ein Schnelltest gemacht werden kann. Findet der Besuchstermin also bspw. um 15 Uhr statt, bitten wir den Besucher darum, bereits um 14:40 Uhr zur Testung vor Ort zu sein.
  • Vor dem Betreten der Tagespflege/Begegnungsstätte findet eine Hygieneeinweisung statt und eine Händedesinfektion wird durchgeführt. In der Tagespflege/Begegnungsstätte wird der direkte Weg zum Besucherraum genommen. Dieser ist gekennzeichnet.
  • Besucher und Bewohner nehmen in den jeweiligen Besucherraum Platz. Zum Eigen- und Fremdschutz muss eine Maske getragen werden und der Sicherheitsabstand von mind. 1,5 m eingehalten werden.
  • Die Besuchszeit wird zunächst mit 60 Minuten angesetzt. Sollte kein weiterer Termin anschließen, kann diese in Abstimmung mit dem Personal vor Ort verlängert werden.
  • Aufgrund der aktuellen Situation ist das Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken nicht gestattet.
  • Geschenke, Mitbringsel etc. für die Bewohner dürfen selbstverständlich mitgebracht werden. Diese werden zunächst von unserem Personal entgegengenommen und anschließend dem Bewohner überreicht.
  • Beim Verlassen des Besucherraums (zuerst der Besucher, dann der Bewohner) wird wieder der direkte Weg zum Ausgang genommen und abschließend eine Desinfektion vorgenommen.
  • Nach jedem Besuch wird der Raum gelüftet und desinfiziert.

 

Die Besuchszeiten in der Tagespflege/Begegnungsstätte werden ab dem

  1. Dezember 2020 bis zum 03. Januar 2021 wie folgt geregelt:

 Montag und Freitag:    10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

                                 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr

 

Dienstag bis Donnerstag:  10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

                                    14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

 

Feiertage Weihnachten und

Silvester:                       10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

                                    14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

 

Verlassen der Einrichtung von Bewohnern:

Das Land Niedersachsen hat keine Regelungen zum Verlassen der Einrichtung von Bewohner getroffen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Bewohner negativ getestet worden ist und nicht unter Quarantäne steht. 

Der Landkreis Cloppenburg empfiehlt in Rücksprache mit dem Gesundheitsamt die Umsetzung strengerer Hygienemaßnahmen, wenn ein Bewohner, der die Einrichtung verlassen hat, zurückkehrt:

  • Stärkere Überwachung der Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln
  • Überwiegender Aufenthalt des Bewohners im eigenen Zimmer
  • Beim Verlassen des Zimmers tragen einer FFP-2 Maske.
  • Durchführung eines Schnelltests

Die Besucheranmeldungen, wie auch eventuelle Abmeldungen der Bewohner über die Feiertage nimmt unsere Verwaltung gerne von montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr telefonisch entgegen. Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

Liebe Grüße und bleiben Sie gesund,

Rosanna Cramer & Kerstin Thoben

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